Die GNOME Foundation hatte im Oktober letzten Jahres gegen den Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft (RPI) Wiederspruch eingelegt, und beantragte damals den Anspruch abzuweisen. Dabei ging es um das Fotoverwaltungstool ‚Shotwell‘, und das Patent “Wireless image distribution system and method” (US 9,936,086). Dessen Durchsetzung wurde zuvor auch schon von Technologiefirmen wie Netgear erfolgreich abgewehrt.
Der GNOME Foundation war angeboten worden, den Fall für einen vergleichsweise geringen Betrag beizulegen. Da dies Berichten nach der erste Fall war, in dem ein solcher Anspruch gegenüber Open-Source Projekten angemeldet wurde, hätte dies jedoch einen gefährlichen Präzedenzfall bedeutet, weswegen es der GNOME Foundation und der Open Source Gemeinde ein besonderes Anliegen war, die Patentdurchsetzung abzuwehren. Nun wurde der Erfolg verkündet. Auch wenn die Vergleichsvereinbarung nicht öffentlich ist, wurde bestätigt, dass seitens der GNOME Foundation keine Zahlung geleistet wurde. Zudem ist die GNOME Foundation davor geschützt erneut für angebliche Patentverletzungen von RPI verklagt zu werden, gesetzt den Fall das es sich um Open Source Software handelt. Laut der Nachrichtenseite ‚The Register‘ geht es dabei um ungefähr 100 Patente. Auch der Inhaber der Patente, Leigh Rothschild äußerte sich im Nachgang positiv zum Ausgang des Verfahrens und unterstriche seine Unterstützung von Open Source Software.
Auch wenn es in diesem Verfahren um einen Rechtsstreit in den USA ging, der sich auf Grund der anderen Rechtslage in Bezug auf Softwarepatente in dieser Form hier nicht zutragen könnte, ist eine Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten in diesem Fall und für diesen Patentverwerter, sicherlich förderlich für die Zukunftsperspektiven des GNOME Projektes, und allen Projekten, die davon abhängen oder damit zusammenarbeiten. Sonst bestünde die Gefahr, dass sich Patentverwerter in Zukunft schneller und leichtfertiger an verschiedene Open Source Projekte halten, um angebliche Ansprüche durchzusetzen. Diese Gefahr würde auch Projekte außerhalb der USA treffen, da diese zumindest bei weltweiter Verfügbarkeit in einer patentklagefreundlicheren Jurisdiktion wie den USA belangt werden könnten.